Warndienst 2 Pflanzenschutz/Pflanzenbau 26.01.2024
Düngung/Düngerverordnung:
Bitte beachten Sie die Sperrfristen laut Düngeverordnung und die teils abweichenden Zeiträume in den Nitratgebieten („rote Gebiete“).
Generell ist die Ausbringung auf wassergesättigten, schneebedeckten und gefrorenen Böden verboten.
Auf unbestelltem Ackerland müssen organische Düngemittel (>1,5% Gesamt-N in der Trockenmasse) innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden. Festmist von Huf- und Klauentieren ist von der Einarbeitungspflicht ausgenommen. Auf bestelltem Ackerland ist nur noch streifenförmiges Aufbringen möglich.
Vor der ersten Düngegabe ist der Düngebedarf der jeweiligen Kultur zu ermitteln. Für die Vorabermittlung des N-Bedarfs hat das LTZ Augustenberg die langjährigen Nmin-Werte veröffentlicht (https://www.duengung-bw.de/landwirtschaft/views/informationen.xhtml)
Eine Anpassung der Nmin-Werte ist nur dann zwingend notwendig, wenn die aktuellen Nmin-Werte die Werte aus der Vorabermittlung um mehr als 10 kg N/ha übersteigen.
Für Wirtschaftsdünger, die auf Flächen in gelben (eutrophierten) oder in roten Gebieten ausgebracht werden, muss vor dem Aufbringen eine Untersuchung auf Gesamt-N, verfügbaren N und Ammonium-N sowie Gesamtphosphat untersucht sein. Das Ergebnis darf nicht älter als 12 Monate sein
Informationen zur Zulassung:
Bitte beachten Sie, dass einige gängige Pflanzenschutzmittel die Zulassung verlieren (Stand heute) und berücksichtigen dies bei ihrer Planung.
· Cantus Gold Aufbrauchfrist 31.07.2024
· Debut/Debut Duo activ Aufbrauchfrist 20.08.2024
· Hunter WG Aufbrauchfrist 30.06.2024
· Dual Gold/Gardo Gold Aufbrauchfrist 23.07.2024 + sofortiges Verbot in allen WSG
Gerne prüfen wir ihre Lagerliste auf die aktuelle Zulassung oder schauen auf ihrem Betrieb die vorhandenen Mittel an.
Termine
Rat zur Saat Frühjahr 2024 (2-stündige Sachkunde Fortbildung)
· Dienstag 06.02.2024 19:30 Uhr Hugo Geisert Saal, Buchen
· Mittwoch 07.02.2024 19:30 Uhr Online
Anmeldung erforderlich!!
Gez. Nina Waldorf