Produktionstechnische Hinweise vom 07.03.2024 Nr. 5
Wir informieren Sie über Winterraps, Wintergetreide und Sommerungen
Winterraps:
Der Winterraps befindet sich in der Rheinebene deutlich im Streckungswachstum
und ist ca. 30 – 50 cm hoch. Im Kraichgau beginnt das Streckungswachstum und die
Knospen am Haupttrieb sind sichtbar. Der noch restliche N- Bedarf kann nun
verabreicht werden, falls die Düngung nicht schon mit einer Gabe erfolgte.
Die Wettervorhersage in den nächsten 8 Tagen meldet kaum Temperaturen im
zweistelligen Bereich. Somit stehen keine Pflanzenschutzmaßnahmen an. Bei wieder
steigenden Temperaturen müssen die Gelbschalen noch einmal geleert und gereinigt
werden. Sie müssen auf Höhe des Bestandes angebracht sein.
Wintergerste:
Die Wintergerste befindet sich im Stadium Mitte bis Ende der Bestockung. Sämtliche
Strukturschäden in den Flächen und stauende Nässe lässt die Pflanzen vergilben.
Wärme und Sauerstoff im Wurzelbereich wären hier hilfreich.
Vereinzelt sieht man auch Flächen, die auf Gelbverzwergung hindeuten könnten.
Hier sind die vergilbten Pflanzen oft punktuell auf der Fläche verteilt. Bei steigenden
Temperaturen kann dies leichter erkannt werden, wenn die gelben Pflanzen deutlich
im Wachstum zurückbleiben und sich stark bestocken und eine schlechte
Wurzelbildung haben. Im Zweifelsfall Beratung anfordern.
Für die nächsten Tage sind keine Nachtfröste gemeldet. Für noch ausstehende
Herbizidanwendungen könnte sich nach dem Wind am Donnerstag und Freitag am
Samstag ein kurzes Zeitfenster öffnen. Müssen nur noch Gräser nachbehandelt
werden, kann dies mit 1,2 Liter/ha Axial 50 geschehen. Wurde im Herbst keine
Herbizidmaßnahme gesetzt und es gilt auch noch Unkräuter zu bekämpfen, kann
dem Axial 50 z.B. 70 gr. Biathlon 4D plus 1,0 Liter Dash zugemischt werden.
Winterweizen:
Auch hier gilt, wie bei der Wintergerste, dass noch ausstehende Herbizidmaßnahmen
angegangen werden sollten, wenn es die äußeren Bedingungen zulassen und kein
Nachtfrost gemeldet wird. Spätsaaten sollten noch nicht behandelt werden. Auch der
Zusatz von Wachstumsregler ist aktuell nicht zielführend und wird von uns nicht
empfohlen.
Haben die Herbstbehandlungen gegen den Ackerfuchsschwanz nicht zum
erwarteten Erfolg geführt, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Anhand der
Fruchtfolge des Schlages werden wir hier individuelle Lösungen herausarbeiten.
Achten Sie in den Gemeinden, bei denen in den zurückliegenden Jahren bei den
Frühjahrsanwendungen der Windhalm nicht mehr bekämpft werden konnte
(Neckarbischofsheim, Helmstadt, Waibstadt, Hoffenheim, St. Leon Rot), dass Sie
dort keine Sulfonylharnstoffe (wie z.B. Atlanis Flex, Niantic, Broadway, Attribut, Incelo
Komplett, Atlantis Komplett, Husar u.a.) einsetzen. Das gleiche gilt natürlich auch für
alle anderen Flächen, bei denen festgestellt wurde, dass diese Wirkstoffgruppe
gegen den Windhalm nicht mehr wirkt. Alternativ kann hier mit Traxos, Axial 50 oder
Avoxa gearbeitet werden. Achten Sie bei Axial 50 und Traxos auf die etwas
eingeschränkte Mischbarkeit, wenn es um die Mittel gegen Unkräuter geht. Ein guter
Mischpartner ist Biathlon 4D. Es ist nicht nur verträglich, sondern das darin
enthaltene Dash unterstützt die Wirkung der Gräsermittel. Im Zweifelsfall telefonische
Beratung anfordern.
Müssen Trespen bekämpft werden, was oft nur im Randbereich notwendig ist, kann
dies mit Attribut, voller Aufwandmenge Atlantis Flex, Avoxa oder Broadway erfolgen.
Ein sehr früher Einsatz ist hier entscheidend für den Erfolg. Je nach Trespenart und
Größe zum Zeitpunkt der Behandlung, ist oft nur eine unterdrückende Wirkung zu
erwarten.
Vorbereitung für Sommerungen:
In den Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von glyphosathaltigen Herbiziden
verboten. Vor den Zuckerrüben kann alternativ Agil-S oder Focus Ultra zum Einsatz
kommen. Vor Sommergetreide kann Fusilade Max eingesetzt werden. Bekämpft
werden lediglich Ausfallgetreide und vorhandene Ungräser, wenn diese noch sensitiv
sind.
Vor Mais und Sojabohnen kann nur außerhalb von Wasserschutzgebieten ein
Glyphosat eingesetzt werden. Innerhalb von WSG muss die Altverunkrautung
mechanisch bekämpft werden, hierfür gibt es keine Notfallzulassung wie in den
Zuckerrüben und dem Sommergetreide.