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Weinbauinfo Kaiserstuhl Nr. 06-2024

Agenda: - Ausbrecharbeiten

         

Vegetationsstand und Witterung

Die langsame Erwärmung seit Anfang dieser Woche mit Tageshöchsttemperaturen am 1. Mai bringen das Rebenwachstum wieder in Fahrt. Momentan findet man große Unterschiede in der Vegetationsentwicklung. Je nach Lage und Sorte sind 5-9 Blätter entfaltet. In vielen Bereichen des Kaiserstuhl ist der Streifschuss des Frostes vom 23.04. und teilweise auch Einschläge in den Blättern und Trieben durch den Graupelschauer am 20.04 sichtbar. Überwiegend sind die Schäden sehr überschaubar und werden sich die nächsten Tage und Wochen herauswachsen. Ob die starken Temperaturschwankungen im April und die teilweise vorhandenen Verletzungen an Blättern und Trieben (physiologischer Pflanzenstress) Auswirkungen auf den Blüteverlauf haben werden, ist momentan nicht absehbar.

Mit dem empfohlenen Pflanzenschutz Ende letzter, Anfang dieser Woche sollten mögliche Bodeninfektionen der Peronospora durch heutige und evtl. morgige Niederschläge vorbeugend abgedeckt sein.

Mit den jetzt anstehenden Ausbrecharbeiten starten wir die ersten Qualitätsarbeiten in den Reben. Vor allem das Ausbrechen der bodennahen Stammtriebe ist auch eine prophylaktische Maßnahme zur Reduzierung des Peronosporainfektionsrisikos durch einen möglichen „Leitereffekt“ der Peronosporasporen und möglichem Befall der Stammtriebe.

Die Wettervorhersage meldet den Einzug von Tief „Flurina“ aus Frankreich mit Regen und kühleren Temperaturen.

 


Tierische Schädlinge

Traubenwickler

Der Flug der beiden Traubenwicklerarten hat auf sehr geringem Niveau begonnen.

Bitte kontrollieren sie ab jetzt mindestens einmal pro Woche ihre Kontrollfallen und tragen Sie die Ergebnisse an den Aushanglisten in den jeweiligen Gemarkungen ein.

Pocken- und Kräuselmilbe

Durch das Stocken der Vegetation werden zunehmend Populationen der Pockenmilbe an befallenen Blättern sichtbar. Gerade das zögerliche Wachstum begünstigt die Stärke des Schadbildes. Teilweise wird auch Kräuselmilbenbefall an jüngeren Rebanlagen, mit geringem Raubmilbenbesatz gemeldet. Um Raubmilben anzusiedeln empfiehlt es sich Ausbrechlaub von älteren Anlagen (evtl. vorher Raubmilben mit der Lupe auf den Blättern suchen) in diese Junganlagen einzubringen. Zur Bekämpfung ist Netzschwefel (Thiovit Jet 3,6 Kg/ha) zugelassen.

 

Pilzkrankheiten

Peronospora und Oidium

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung dieses Weinbauinfos regnet es in Breisach ergiebig. Mittlere bis kräftige Winde verstärken die Intensität der Bodeninfektionen, so dass davon auszugehen ist, dass dieses Niederschlagsereignis die Primärinfektion der Rebenperonospora auslöst.

Auch das Oidiuminfektionsrisiko steigt an. Durch die Niederschläge können die Wintersporen (Kleistothecien) quellen und platzen und somit zu ersten Infektionen führen. Entsprechend sind kürzere Spritzabstände auf den Zuwachs von 2-3 Blätter auszurichten. Entsprechende Terminierung erfolgt in der nächsten Weinbauinfo, nächste Woche.

Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe

In einem aktuellen Schreiben weist die Firma BASF (22.04.2024) auf das derzeit noch ungeklärte Ende der Zulassung des Wirkstoffes Dimethomorph hin. Die Firma BASF geht derzeit von einem Zulassungsende im November 2024 sowie von einer voraussichtlichen Abverkauf- und Aufbrauchfrist bis Ende Mai 2025 aus.

Ebenfalls noch unklar ist, wie hoch der Rückstandshöchstgehalt des Wirkstoffes in Trauben bzw. Weinen nach dem Ende der Produktzulassungen ausfallen wird. Der DWV hatte in seinem Schreiben vom 17. April 2024 auf diese Problematik und die damit verbundene Unsicherheit bei der zukünftigen Vermarktungsfähigkeit von Weinen hingewiesen. 

Aufgrund der derzeit noch unsicheren Rechtslage beim Wirkstoff Dimethomorph, bitten wir die Betriebe, dies bei ihrer Pflanzenschutzstrategie zu berücksichtigen. 

Noch vorhandene Restmengen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Dimethomorph (Aktuan Gold, Forum, Forum Gold, Forum Star, METOMOR F, Orvego und VinoStar), sollten möglichst zeitnah, spätestens bis zur abgehenden Blüte (BBCH 68), aufgebraucht werden, um das Risiko von Rückständen im Lesegut zu reduzieren.

Eine Bevorratung von Produkten mit dem Wirkstoff für die Saison 2025 wird aufgrund der voraussichtlichen Aufbrauchfrist bis Ende Mai 2025 nicht empfohlen.

Wie in den Fortbildungen berichtet läuft auch die Aufbrauchfrist von Polyram WG mit dem Wirkstoff: Metiram. Falls Sie noch Polyram WG vorrätig haben, sollten sie dieses baldmöglichst in der Vegetation 2024 aufbrauchen.

Kulturarbeiten

Das Ausbrechen der Bodentriebe auch als protektive Maßnahme gegen Peronospora (Leitereffekt Bodeninfektionen) steht aktuell auf dem Arbeitsplan. Neben den mechanischen Möglichkeiten von Hand und mittels Stammputzer, können die Bodentriebe chemisch, mittels Shark oder Quickdown (herbizide Abbrenner) abgespritzt werden. Bitte beachten Sie die Sortenvorgaben bei Shark: Silvaner, Chardonnay, Schwarzriesling und allen Burgundersorten. Bei Quickdown plus Toil die Sorten Riesling und Dornfelder. Beloukha (Pelargonsäure) hat keine Sortenbegrenzung. Bitte achten sie bei der Anwendung auf abdriftmindernde Arbeitsweise, Einsatz von Spritzschim und Injektordüsen. Diese Abbrenner sind bei der Anwendung sehr Driftempfindlich und können bei den eigenen und benachbarten Reben Schäden an den Blättern, Trieben, letztendlich einen toxischen Schock auslösen. Der Einsatz wird nur bei windstillen Verhältnissen empfohlen. Der ideale Einsatzzeitpunkt ist bei einer Trieblänge von 10-15 cm.

Auch die Ausbrecharbeiten am Kopf, Einstellen der Triebanzahl und Förderung des Fruchtholzes für den nächstjährigen Anschnitt, sowie das Entfernen von Doppel- und Kümmertrieben an den Bogreben, bzw. das Einstellen einer optimalen Triebzahl für eine luftige Laubwand bestimmen die manuellen Stockarbeiten.

In Naturschutzgebieten muss bei einem Einsatz der genannten Produkte beispielsweise eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.

 

Umstrukturierung von Rebflächen

Aufgrund von Herausforderungen und Verzögerungen im Rahmen der Einführung des EDV-Verfahrens „Profil“in der Landwirtschaftsverwaltung, werden im Förderverfahren UuU die Informationsschreiben bzw. Vorbescheide für das Antragsjahr 2024 voraussichtlich frühestens in der zweiten Maihälfte verschickt. Unabhängig davon, ist die Beantragung der Auszahlung über FIONA seit Mitte März möglich und muss bis zum 15. Mai bei Ihrem zuständigen Landwirtschaftsamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie, wie in den Erläuterungen zum GA ausgeführt und wie auch im FIONA-Zahlungsantrag 2024 hingewiesen wird, dass Ihnen im Auszahlungsantrag 2024 ausnahmsweise alle beantragten Flurstücke im Infoschreiben, unabhängig vom Bescheid, angezeigt werden. Bitte streichen Sie die in 2023 beantragten aber 2024 nicht gepflanzten Rebflächen bzw. nicht eingebaute Tröpfchenbewässerungen aus ihrem Auszahlungsantrag im Gemeinsamen Antrag. Dies verhindert mögliche Sanktionen bei Abweichungen über 30%. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für uns und für Sie!

Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung

Eine Überbeantragung, der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 15.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden. Nach dem 15.05. müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden.

Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.

Standraum    = Gassenbreite x Stockabstand

Pflanzfläche  = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl

Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren!

Wir bitten um Beachtung!!!

 

Agrarbüro

Denken Sie an die Vorbereitung des Gemeinsamen Antrags in FIONA bis zum spätesten Abgabetermin 15.05.2024. Bei Fragen hilft Ihnen die Hotline unter 0761-2187 5895 bzw. Ihre zuständige Sachbearbeiterin weiter. Die Sachbearbeitung ist nach Gemeinden zugeteilt.

Ab diesem Jahr müssen die Rebenrechnungen als Verwendungsnachweis der Neupflanzung im Rahmen der Umstrukturierungsförderung auch elektronisch über FIONA eingereicht werden. Hierzu bietet FIONA im Navigationsbaum (links im Bildschirm) den Rider „Nachweise einreichen“. Dort können Sie z.B. eingescannte Rechnungen oder gespeicherte Fotos der Rechnung hochladen und einreichen. 

Für Rebenpflanzungen ist die elektronische Einreichung mittels FIONA bis zum 15.07. möglich. Der FIONA-Antrag kann hierzu auch nach dem 15.05. nochmals geöffnet werden. Nach dem hochladen der Rebenrechnung müssen Sie bitte den Antrag nochmal einreichen. Erst dann ist die Rechnung im System aktiv!!!

 

Tobias Burtsche

Weinbauberatung Kaiserstuhl

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