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Hinweise zum Antrag auf Vergrämungsabschuss von Rabenkrähen u./o. Wildtauben
- Der Vergrämungsabschuss stellt das letzte Mittel der Vergrämung dar. Ohne Angaben und Nachweis, dass bisherige Maßnahmen erfolgslos blieben bzw. nicht zum Erfolg führen würden, kann eine Einzelanordnung nicht erteilt werden.
- Es sollte vorrangig in der regulären Jagdzeit der Rabenkrähen und/oder der Wildtauben (Ringel- und Türkentauben) eine
Erlegung erfolgen. Eine Abstimmung zwischen Landwirt und Jagdpächter in Bezug auf die Bejagung während der regulären
Jagdzeit auf den besonders schadensträchtigen Flächen wird angeraten.
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag am PC auszufüllen und dann auszudrucken, zu unterschreiben und uns dann postalisch oder eingescannt per Mail zukommen zu lassen.
Bis zum 26. November 2015 waren die alten Sachkundenachweise gültig. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch die neuen Sachkundeausweise im Scheckkartenformat akzeptiert.
Weitere Informationen zum Nachweis, zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkunde