Frostbeihilfe 2024
Weitere Informationen folgen in Kürze
Information zur Frostbeihilfe 2024
Liebe Landwirtinnen, liebe Landwirte,
In der zweiten Aprilhälfte 2024 wurden durch Spätfröste erhebliche Schäden im Obst- und Weinbau im Ortenaukreis verursacht. Die EU stellt Mittel aus der Agrarreserve zur Verfügung, um Krisenhilfen für die betroffenen Unternehmen zu ermöglichen.
Beihilfeberechtigt sind Obst- und Weinbaubetriebe, die durch den Frosteinbruch substantiell betroffen sind. Das heißt, dass Frostschäden nur anerkannt werden, wenn dadurch mehr als 30 Prozent der durchschnittlichen Jahreserzeugung der betroffenen Kulturen oder Produktionsverfahren zerstört wurden. Die Schadensberechnung erfolgt unter Anwendung von behördlich ermittelten regionalen Durchschnitts- oder Referenzwerten, die Mindestschadenshöhe beträgt 7.500 €/Unternehmen; es werden max. 40% des bereinigten Schadens entschädigt.
Seit heute Vormittag stehen die Informationen zur Antragstellung incl. aller Formulare zur Antragstellung im Internet bereit. Diese können Sie unter folgendem Link abrufen:
Frostbeihilfe 2024 - Infodienst - Förderung
https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Frostbeihilfe+2024
Eine Antragstellung ist bis spätestens 08.01.2025 (Ausschlussfrist) am Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft, Prinz-Eugen-Straße 2, 77654 Offenburg möglich.
Wichtig:
Aufgrund der kurzen Antragszeit und der anstehenden Feiertage bitten wir Sie, die Antragsunterlagen umgehend zu
sichten und die notwendigen Belege/Unterlagen zusammenzustellen.
Sofern Sie keinen Gemeinsamen Antrag stellen, bitte wir Sie auch zu prüfen, ob Sie noch über eine gültige Unternehmensnummer
(UD-Nr.) verfügen; sollte dies nicht der Fall sein oder sollten sich Änderungen ergeben haben, bitten wir Sie diese umgehend am
Amt für Landwirtschaft zu beantragen bzw. die Änderungen mitzuteilen.
Sobald uns alle notwendigen Informationen zur Antragstellung und Bearbeitung zur Verfügung stehen, werden wir Sie zeitnah in speziellen Online-Veranstaltungen zur Antragstellung informieren und Ihre Fragen beantworten. Die Termine werden wir auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes veröffentlichen und Sie über einen neuen Newsletter informieren.
Aufgrund des hohen Antragsumfangs, begrenzter Arbeitskapazitäten, zahlstellenrechtlicher Vorgaben bei EU-Verfahren und der Arbeitsspitze bei der Bewilligung von Fördermitteln im Rahmen des Gemeinsamen Antrags bitten wir Sie von persönlichen Rückfragen einzelner Berater abzusehen – wir werden Ihre Fragen zeitnah in Online-Gruppen-Beratungsterminen klären.
Es wird auch bei diesem Verfahren unser Bestreben sein, Sie vollumfänglich zu beraten; aufgrund der genannten Sachverhalte müssen wir dies jedoch arbeitseffizient in Form der Gruppenberatung vornehmen.
Wir bitten um Verständnis
Ihr
Arno Zürcher, Amtsleiter Amt für Landwirtschaft, Landratsamt Ortenaukreis
Hochwasserhilfe 2024
Das Land Baden-Württemberg gewährt Hilfe für Hochwasserschäden bei Antragsstellung bis 30. September (Ausschlussfrist!!!)
Unwetter Ende Mai und Anfang Juni 2024 haben in Teilen Baden-Württembergs erhebliche Schäden durch Überschwemmungen (Hochwasser) verursacht. Das Hilfsprogramm „Hochwasserhilfe 2024" soll diese in Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus sowie der Fischerei teilweise ausgleichen.
Die Hochwasserhilfe dient dem teilweisen Ausgleich der Schäden, welche Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Fischerei in Baden-Württemberg unmittelbar durch das Hochwasser ab dem 30. Mai 2024 erlitten haben.
Als Hochwasserschäden werden ausschließlich Schäden anerkannt, die nach der Definition in § 72 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch eine zeitlich beschränkte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land, insbesondere durch oberirdische Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser, verursacht wurden.
Davon ausgenommen sind Überschwemmungen aus Abwasseranlagen.
Druckwasser sowie hoher Grundwasserstand/Staunässe werden ebenfalls nicht entschädigt!
Bei Ertragsschäden muss die vom Hochwasser betroffene Fläche sowohl in örtlicher Nähe eines wasserwirtschaftlich bedeutsamen Gewässers liegen, als auch in dessen Einflussbereich bei Hochwasserabflüssen. Als Oberirdische Gewässer, die zu einem Hochwasser führen können, können nur wasserwirtschaftlich bedeutsame Gewässer nach dem Amtlichen Digitalen Wasserwirtschaftlichen Gewässernetz (AWGN) Berücksichtigung finden.
Durch Starkregen allein oder in Verbindung mit Sturm und/oder Hagel entstandene Schäden sind ausdrücklich vom Schadensausgleich ausgeschlossen.
Anträge können bis zum 30. September 2024 gestellt werden (Eingangsdatum!)
Informationen für Direktvermarkter
Information für Direktvermarkter
Neues Verpackungsgesetz
Registrierungspflicht für alle, die gewerblich verpackte Waren erstmalig in den Verkehr bringen
Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz die derzeitige Verpackungsverordnung ab. Neu ist, dass sich alle im Internet unter www.verpackungsregister.org bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren müssen. Die kostenlose Erstregistrierung ist ab jetzt möglich und muss bis zum 01.01.2019 erfolgt sein. Die Registrierungsnummer ist für den Abschluss eines Lizensierungsvertrages mit einem dualen System notwendig.
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Informationen, welche Verpackungen lizensierungspflichtig sind, wer betroffen ist, wie der Hersteller seiner Produktverantwortung nachkommt
und welche Pflichten er zu erfüllen hat, erhalten Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/how-to-guide/
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Eine Checkliste zur Registrierung kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:
https://www.verpackungsregister.org/information-orientierung/hilfe-erklaerung/checkliste-registrierung/
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Quelle: https://www.verpackungsregister.org
Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister
Öwer de Hase 18
49074 Osnabrück
Direktvermarkter im Ortenaukreis
Regionalkampagne VONDAHEIM
Lassen Sie sich die Ortenau schmecken mit der
Kampagne
„Natürlich. VON
DAHEIM“
Das Land
Baden-Württemberg unterstützt den bestehenden Trend hin zu regionalen Absatzmärkten mit der Regionalkampagne "VON DAHEIM",
diese soll deutlich und erlebbar machen – hinter jedem Lebensmittel steckt eine Familie, jedes Produkt hat seine
Geschichte.
Hier finden Sie regionale Anbieter
- Auf der Homepage der Kampagne "Natürlich. Von Daheim"
Hier können Sie manuell Ihren Suchbereich eingeben. Wichtig: Sie müssen beim ersten Mal die Standortbestimmung zulassen. - Auf der Plattform des Ortenau-Tourismus
- Über die App "VON DAHEIM BW"
Nachfolgend einige Informationen zu der App
Diese steht für Sie kostenfrei für iOS und Android
zur Verfügung.
Suchbegriff in Ihrem App-Store: "Von Daheim BW" oder "Hofläden BW" oder
Download unter https://vondaheim.de/,Lde/Infos+zur+App
Wir möchten, dass die Verbraucher beim Einkauf gezielt zu Produkten aus der Region greifen und die Möglichkeit bekommen saisonale und hochwertige Produkte zu erwerben.
Die
„Von Daheim BW“ App hilft Ihnen schnell und einfach Produkte und Spezialitäten von Anbietern aus Ihrer Region zu finden.
Damit Sie immer wissen, wo es herkommt und wer dahinter steht.
Nehmen Sie Kontakt mit den
Betreibern der Seite auf unter:
https://vondaheim.de/,Lde/Mitmachen
Das Land Baden-Württemberg und wir, das Amt für Landwirtschaft Offenburg und das Dezernat für ländlichen Raum, freuen uns, wenn möglichst viele Direktvermarkter an dieser Aktion teilnehmen.
Zur Information finden Sie hier das Anschreiben von Minister Peter Hauk.
Eintragen lassen können Sie sich unter dem Link: https://vondaheim.de/,Lde/Mitmachen
Das aktuelle Erfassungsformular finden Sie HIER
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme bei der App!
Mehr zur Kampagne finden Sie unter www.vondaheim.de.
Am Anfang steht immer eine gute Idee
Grundsätzlich ist jede Idee förderwürdig. Hauptsache ist, dass Sie entweder eine Marktnische
in Ihrer Region erschließen oder Ihr bereits bestehendes Produkt- oder Dienstleistungsangebot in Ihrem kleinen Unternehmen
erweitern.
Mit diesen drei unten stehenden Fördermodulen unterstützen wir Ihre Idee: Zuschuss zu Existenzgründungen und
Unternehmenserweiterungen, Unterstützung bei Kursen, Workshops und Coaching-Maßnahmen sowie die Förderung von neuen
Netzwerkorganisationen.
Bereiche
Aufgaben und Leistungen
- Beratung und Erstellung von Planungsrechnungen zu investiven Fördermaßnahmen
- Betriebswirtschaftliche Beratung, z.B. in Fragen der Betriebsentwicklung, Betriebsumstellung oder bei finanziellen Schwierigkeiten
- Veranstaltungen zur Beruflichen Erwachsenenbildung in den Bereichen Betriebswirtschaft und Unternehmensführung