Informationen zum Nachweis, zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkunde
Bis zum 26. November 2015 waren die alten Sachkundenachweise noch gültig. Seit diesem Zeitpunkt werden nur noch die neuen Sachkundeausweise im Scheckkartenformat akzeptiert.
Die Beantragung des neuen Sachkundenachweises kann schriftlich oder auf elektronischem Weg
erfolgen.
Für die schriftliche Beantragung sind im Amt für Landwirtschaft in Offenburg Antragsformulare ausgelegt. Schriftliche
Antragsformulare können auch unten unter "Hinweise, Links und Formulare zum Download" heruntergeladen werden.
Empfohlen wird die Antragstellung mit Registrierung im Online-Verfahren unter dem Link www.pflanzenschutz-skn.de.
Der Antragsteller erhält nach Eingabe seiner E-Mail-Adresse ein Passwort, mit dem er sich anmelden und den Antrag stellen kann.
Eine Antragstellung im Online-Verfahren ohne Registrierung ist ebenfalls möglich. Durch die Eingabe der Postleitzahl wird der Antrag
direkt an die für den Antragsteller zuständige Landwirtschaftsbehörde geschickt.
Die Nachweise, die die Sachkunde belegen (z.B. Abschlusszeugnisse), können in eingescannter Form dem Antrag beigefügt werden.
Sollte das Einscannen der Unterlagen nicht möglich sein, ist auch der Postversand dieser Unterlagen möglich.
Unter dem Link www.pflanzenschutz-skn.de haben Sie die Möglichkeit, den Antrag auf Umschreibung (Alt Sachkundige) bzw. Ausstellung des Ausweises online zu stellen.
Informationen zur Antragstellung und zum Sachkundenachweis gibt es auch auf der Homepage des LandwirtschaftlichenTechnologiezentrums - Augustenberg unter www.ltz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Pflanzenschutz/Sachkunde.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags die zusätzlichen Hinweise für Baden-Württemberg.
Formulare zum Download:
Die Umschreibung der Sachkunde und die Ausstellung des neuen Ausweises im Scheckkartenformat ist gebührenpflichtig und kostet im Ortenaukreis 30 Euro.
Wenn die Beantragung eines neuen Sachkundenachweises im Scheckkartenformat mehr als 3 Jahre nach der Erlangung der Qualifikation erfolgt (in der Regel "Alt"-Sachkundige), dann ist nicht nur das Zeugnis sondern auch Nachweise über mindestens 4 Stunden absolvierte Fortbildung dem Antrag beizufügen. In der Regel wird der Antrag erst dann bewilligt, wenn diese Fortbildungsstunden absolviert wurden. (weitere Info siehe unter "Fortbildungen", bzw. "Online-Fortbildungen")
Verlust der Sachkundekarte:
Bei Verlust der Sachkundekarte melden Sie sich bitte telefonisch oder Per E-Mail im Amt für Landwirtschaft.
Teilen Sie uns Ihre persönlichen Daten und ev. die Identifikationsnummer Ihrer verloren gegangenen Karte mit, wir veranlassen alles
Weitere.
Gegen eine ermäßigte Gebühr von 20 Euro erhalten Sie eine neue Karte.
Bitte beachten: Die abhanden gekommene Karte verliert ihre Gültigkeit. Sie bekommen
eine neue Identifikationsnummer zugeteilt. Diese Information müssen Sie an Ihre Lieferanten für Pflanzenschutzmittel
weitergeben.
Kartenversand:
Nach Ihrer Antragstellung und Bearbeitung durch uns bekommen Sie einen Bewilligungs- und Gebührenbescheid zugestellt. Die Bezahlung der Gebühr ist Voraussetzung für den Druck der SKN-Karte. Die aktuellen Drucktermine werden Ihnen mit dem Gebührenbescheid mitgeteilt.
Einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz und eine Ausweiskarte benötigen folgende Personengruppen:
- die Pflanzenschutzmittel anwenden
- die im Pflanzenschutz beraten, die andere Personen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anleiten (in einem Ausbildungsverhältnis) oder beaufsichtigen (bei einer Hilfstätigkeit)
- Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen (Handel, Genossenschaften, Baumärkte, Gärtnereien, etc.)
- Pflanzenschutzmittel über das Internet anbieten (auch nicht gewerbsmäßig)
"Alt-Sachkundige" sind Personen, die bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012 sachkundig waren. "Altsachkundig" ist, wer einen nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung vom 28. Juli 1987 anerkannten Berufsabschluss oder Hochschulabschluss der Fachrichtungen Agrar-, Gartenbau-oder Forstwissenschaften sowie Weinbau besitzt oder wer erfolgreich eine Sachkundeprüfung Pflanzenschutz abgelegt hat. Zu den anerkannten Berufen zählen beispielsweise Land- und Forstwirte, Gärtner, Winzer usw. Diese Berufe bzw. Hochschulabschlüsse berechtigen nach altem Pflanzenschutzrecht, Pflanzenschutzmittel für berufliche Zwecke anzuwenden, über den Pflanzenschutz zu beraten sowie zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.
Noch immer können so genannte "Alt-Sachkundige" den neuen Sachkundenachweis Pflanzenschutz beantragen, falls das bisher noch nicht erledigt wurde. Allerdings erfolgt die Beurteilung der Zulassung nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz, da der Stichtag 26. Mai 2015 bereits verstrichen ist. Es kann zu Änderungen in der Bewilligung kommen, wie z.B. der Verlust der Möglichkeit Pflanzenschutzmittel zu kaufen, bis hin zum Verlust der Sachkunde.
Wer keine Berufsausbildung nach der neuen Sachkundeverordnung oder eine anerkannte Sachkundeprüfung im Pflanzenschutz vorweisen kann, ist für eine Umschreibung der Sachkunde auf das neue Scheckkartenformat nicht berechtigt. In diesem Fall muss eine Sachkundeprüfung im Pflanzenschutz abgelegt werden.
Entsprechende Vorbereitungskurse zu den Prüfungen und die Prüfungen selbst werden vom Amt für Landwirtschaft angeboten. Die Kurse wie auch die Prüfungen sind gebührenpflichtig. Kurse und Prüfungen finden zu den Schwerpunktthemen Ackerbau, Obstbau oder Weinbau je nach Anmeldungen im Herbst oder auch Ausgang Winter/Frühjahr statt.
Hinweis:
Der Grundkurs kann auch online bei der Landakademie absolviert werden, sollten die Termine des
Landwirtschaftsamts nicht passend sein oder eine zeitnahe Berechtigung nötig sein:
Im Turnus von 3 Jahren (immer ausgehend von dem Datum auf der Sachkundenachweis-Karte: "Beginn
erster Bewilligungszeitraum") müssen zukünftig Fortbildungen von den Sachkundigen absolviert werden.
Dauer der Fortbildung: 4 Stunden oder 2 x 2 Stunden.
Die Fortbildungen werden sowohl von den Ämtern als auch von externen Anbietern durchgeführt und schriftlich bestätigt.
Ebenfalls besteht die Möglichkeit zur Online-Fortbildung.
Die Termine des Amtes für Landwirtschaft Ortenaukreis
finden Sie auf unserer Seite Veranstaltungen.
Um den Ablauf zu erleichtern, bringen Sie zu allen Fortbildungsveranstaltungen Ihren Sachkundeausweis im Scheckkartenformat mit. In den meisten Fällen werden die Teilnehmer elektronisch erfasst, teilweise erfolgt die Ausgabe der Fortbildungsbescheinigungen im Anschluss an die Veranstaltung. Andernfalls erhalten Sie die Bestätigung per Post.
Die überregionalen Termine der Ämter für Landwirtschaft finden Sie unter https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/Startseite/Service/Veranstaltungen
Klicken Sie auf "Suchformular einblenden" und geben Sie im Feld "Veranstaltungsname/Beschreibung" den Suchbegriff "Sachkunde" ein. Die Suche gegebenenfalls mit Auswahl der Dienststellen und des Datum-Zeitraumes weiter eingrenzen.
Es finden Online-Webinare als zertifizierte Fortbildungsveranstaltung für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz statt. Hier können Inhaber von Sachkundenachweisen zwei, bzw. vier der vorgeschriebenen vier Stunden Fortbildung online absolvieren.
Bitte beachten Sie, dass diese Online-Fortbildungen in den meisten Fällen kostenpflichtig sind.
Die BWagrar-Webinar Fortbildungen Pflanzenschutz finden in Zusammenarbeit der Redaktion von BWagrar und des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg (LBV) statt. Sie sind als Fortbildungsveranstaltung für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz zertifiziert.Sie finden die Informationen dazu auf der Startseite von BWagrar, www.bwagrar.de rechts unten unter „Webinare“.
Die Landakademie bietet ebenfalls Online-Fortbildungen unter dem Link www.landakademie.de an.
Die Gartenakademie Baden-Württemberg e.V. bietet Fortbildungen speziell für kommunale Bedienstete (Mitarbeiter von Bauhöfen und Stadtgärtnereien) an. Termine finden Sie unter folgendem Link: Gartenakademie Baden-Württemberg oder auf dem aktuellen Flyer von 2021 (pdf)