Aktuelles
29.09.2023
BMEL Info vom 15. August 2023: Anpassungen der Öko-Regelungen ab 2024
Anpassungen der Öko-Regelungen ab 2024
Bund und Länder haben sich auf kurzfristige Anpassungen bei der Ausgestaltung der Öko-Regelungen (ÖR) für 2024
verständigt. Zu den Öko-Regelungen in der 1. Säule der GAP zählen beispielsweise Blühstreifen auf Ackerland oder
in Dauerkulturen, der Anbau vielfältiger Kulturen, Agroforst oder die Bewirtschaftung ohne Pflanzenschutzmittel. Die Anpassungen der
ÖR stehen unter Vorbehalt der formellen Genehmigung der Änderung des GAP-Strategieplans durch die Europäische Kommission.
Damit 2024 mehr Öko-Regelungen in Anspruch genommen werden, werden Prämien erhöht und die Anforderungen vereinfacht. Ziel
aller Anpassungen ist es, die Attraktivität der jeweiligen ÖR für die Folgejahre zu erhöhen und somit die Landwirtinnen
und Landwirte für ihre Umweltleistungen zu honorieren.
Informationen und Link zu FIONA
Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2024
- GA - Wichtige Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2024 (PDF-Dokument)
- Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2024
- GA
- Nutzcodeliste zum Gemeinsamen Antrag 2024
- Terminkalender Gemeinsamer Antrag 2024
- Ergänzende Infos zu ÖR1b, ÖR1c, ÖR2 und ÖR5
- Mindespraktiken der Bodenbewirtschaftung zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5)
- Formulare / Merkblätter / Informationen zum Gemeinsamen Antrag
- DZ - Merkblatt zum Anbau von Hanf GA 2024 (PDF-Dokument)
Antrag auf Umstrukturierung von Rebflächen für Folgejahr
(Downloadzeitraum ab Veröffentlichung des Antrags bis 31. August des aktuellen Jahres)
Der Antrag auf Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU) für das kommende Antragsjahr (Durchführungsjahr kommendes Jahr - die Maßnahme soll im kommenden Jahr durchgeführt werden) muss bis spätestens zum 31. August des aktuellen Jahres (Ausschlussfrist) unter Angabe des konkreten Flächenumfangs (Flurstücksverzeichnis zum Antrag Umstrukturierung und Umstellung) bei den Landratsämtern - untere Landwirtschaftsbehörden - gestellt werden.
Während des Downloadzeitraums stehen Ihnen hier die verschiedenen Dokumente zum Antrag auf Umstrukturierung zur Verfügung.
Bei Fragen können Sie sich gerne wenden an:
Bisher sind im Rahmen der Vorschriften der Direktzahlungen (DZ) solche Flächen als Dauergrünland definiert, die durch die Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.
Das Pflügen unterbricht die Dauergrünlandentstehung. Danach behalten Flächen, auf denen Landwirte
mehrere Jahre hintereinander Grünfutterpflanzen anbauen den Ackerstatus, wenn diese innerhalb eines Zeitraums von 5
Jahren mindestens einmal gepflügt werden. Diese neue Rechtslage bringt mit sich, dass nun neben dem
Pflügen von Dauergrünland auch das Umpflügen von begrünten Ackerflächen oder von
begrünten Brachen gemeldet werden muss, sofern anschließend wieder Gras eingesät wird. Dieser Nachweis kann
neben der reinen Anzeige beim zuständigen Landwirtschaftsamt durch das Einreichen von Saatgutrechnungen erfolgen. Zweck dieser
Regelung ist, dass durch die Dokumentation und die Anzeige des Umpflügens der Erhalt des Ackerstatus eindeutig
nachweisbar ist. Für die Flächeneigentümer ist es demnach von Vorteil, ihrer Anzeigepflicht
nachzukommen.
Erfolgt kein Umpflügen der Fläche, gilt der 5-Jahres-Zeitraum als nicht unterbrochen und der
Ackerstatus geht verloren. Relevant ist die Neuregelung jedoch nur für diejenigen, die nach dem Pflügen wieder Gras oder
Grünfutter anbauen oder eine Ackerbrache belassen. Denn nur in derart gelagerten Fällen, ist für die Sicherung des
Ackerstatus ein Nachweis erforderlich, dass die Flächen innerhalb des genannten Zeitraums umgepflügt wurden.
Formulare zur Pflugregelung (Download als pdf-Datei)
Staatliche Ausgleichsleistungen - Bereiche
Staatliche Ausgleichsleistungen - Aufgaben und Leistungen
- Vergabe von Unternehmensnummern für Förderzwecke
zum Formular "Antrag auf Erteilung einer Registriernummer" - Direktzahlungen (DZ)
- Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT)
- Ausgleichszulage für Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete (AZL)
- Ausgleichsleistungen nach der Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
- Umweltzulage Wald (UZW)
- Umstellung und Umstrukturierung von Rebflächen (U+U)
- Pheromonförderung im Weinbau (PHW)
- Förderung Handarbeitsweinbau (HWB)
- Steillagenförderung Dauergrünland (SLG)
- Ausgleich für Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten (SchALVO)
- Einkommensverlustprämie (EVP)
Online - Anwendungen
Nähere Informationen zu den GA - Antragsverfahren erhalten Sie auf der Infodienstseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) unter folgendem Link: http://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite
Aktuelle Hinweise finden Sie unter dem Förderwegweiser des Ministeriums für Ländlichen Raum