
Pressemitteilung zum Start des Förderantrags UuU 2026 in FIONA PM 171/2025 vom 28. Juli 2025
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen in 2026
Minister Peter Hauk MdL: „Die Digitalisierung im Weinbau geht weiter - die Antragstellung für die Förderung Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ist jetzt vollständig digital möglich“
„Mit der Digitalisierung des Antragsverfahrens zur Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen setzen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, bürgernahen Verwaltung im Agrarbereich“, erklärte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (28. Juli) anlässlich der Öffnung des digitalen Förderverfahrens über das Online-Portal FIONA für das Antrags- und Durchführungsjahr 2026.
Ab Donnerstag, den 31. Juli 2025 kann der Förderantrag für die Maßnahme ‚Förderung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU)‘ ausschließlich digital über FIONA (Flächeninformations- und Online-Antragssystem) gestellt werden. Die papiergebundene Antragstellung entfällt. Damit wird das Verwaltungsverfahren für Winzerinnen und Winzer einfacher, schneller und effizienter.
In FIONA ist der Antrag im Navigationsbaum unter ‚Förderanträge‘ UuU‘ zu finden. Für eine vollständige Antragstellung sind insbesondere im Bereich ‚Maßnahme‘ sowie im ‚Flurstücksverzeichnis‘ die erforderlichen Angaben zu machen. Der Antrag ist abschließend über die Funktion ‚Antrag einreichen‘ digital zu übermitteln.
Die Antragsfrist bleibt unverändert und endet für das Durchführungsjahr 2026 am 31. August 2025. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist – eine verspätete Antragstellung ist nicht möglich.
Die Maßnahme ‚Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen‘ ist ein zentrales Förderinstrument im Rahmen der nationalen Stützungsprogramme für den Weinbau. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe durch zeitgemäße Rebanlagen, Sortenwechsel und Flächenzuschnitte zu stärken. Gerade in Zeiten des Klimawandels und sich wandelnder Marktanforderungen bietet die Förderung wichtige Impulse für die nachhaltige Weiterentwicklung des Weinbaus in Baden-Württemberg.
Hintergrundinformationen:
Im vergangenen Jahr wurden die Fördersätze angehoben und eine zusätzliche Prämie
für PIWI-Rebsorten (pilzwiderstandsfähige Rebsorten) eingeführt, um Innovation und ökologische Nachhaltigkeit gezielt
zu fördern. Damit setzt das Land ein deutliches Zeichen für einen zukunftsfähigen Weinbau.
Weitere Informationen zur Maßnahme und zur Antragstellung finden sich im Förderwegweiser des Infodiensts Landwirtschaft –
Ernährung – Ländlicher Raum unter der Rubrik „Förderung der
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (UuU)“.
pdf der Pressemitteilung zum Download
Bei Fragen können Sie sich gerne wenden an:
zu den aktuellen Pflanzenschutzhinweisen im Weinbau
Pdf
mit Informationen zu den Maßnahmen nach Hagelschlag, (Zeitraum: Blüte bis zum kurz vor dem Weichwerden)
Mit freundlicher Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Weinbauberatung - 06-2021

Hinweise zum Antrag auf Vergrämungsabschuss von Rabenkrähen u./o. Wildtauben
- Der Vergrämungsabschuss stellt das letzte Mittel der Vergrämung dar. Ohne Angaben und Nachweis, dass bisherige Maßnahmen erfolgslos blieben bzw. nicht zum Erfolg führen würden, kann eine Einzelanordnung nicht erteilt werden.
- Es sollte vorrangig in der regulären Jagdzeit der Rabenkrähen und/oder der Wildtauben (Ringel- und Türkentauben) eine
Erlegung erfolgen. Eine Abstimmung zwischen Landwirt und Jagdpächter in Bezug auf die Bejagung während der regulären
Jagdzeit auf den besonders schadensträchtigen Flächen wird angeraten.
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag am PC auszufüllen und dann auszudrucken, zu unterschreiben und uns dann postalisch oder eingescannt per Mail zukommen zu lassen.
Erklärung zur Allgemeinverfügung Saatkrähen
In den Städten und Gemeinden Friesenheim, Hohberg, Kippenheim, Lahr, Meißenheim, Neuried, Offenburg und
Schwanau benötigen Jäger im Zeitraum vom 15.04.2024 bis zum 31.07.2024 keine artenschutzrechtliche Einzel-Ausnahme mehr zum
Vergrämungsabschuss von Saatkrähen.
Voraussetzung für einen Vergrämungsabschuss ist, dass mindestens 20 Saatkrähen auf dem Feld sind. Es darf nur ein Abschuss
bis zur Rückkehr des Saatkrähenschwarms auf der Fläche abgegeben werden. Naturschutzgebiete (NSG) sind ausgenommen.
Die Jäger müssen jeden Vergrämungsabschuss beim Amt für Umweltschutz noch am selben Tag in Textform unter Angabe von
Name und Anschrift sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vergrämungsabschusses melden. Die Meldung kann per E-Mail an
umwelt@ortenaukreis.de erfolgen.
Die Allgemeinverfügung gilt nur für die Saatkrähe.
Das Amt für Landwirtschaft empfiehlt generell den Abschluss von schriftlichen Pachtverträgen. Grundsätzlich können Pachtvertragsinhalte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben frei formuliert werden. Besonders wichtig ist es dabei zu regeln, in welchem Zustand die verpachteten Flächen bei Kündigung oder Vertragsende zurückzugeben sind. Dies betrifft insbesondere Nutzungen mit mehrjährigen Kulturen wie z.B. Obst, Rebanlagen oder bei besonderen Aufwendungen wie z.B. Wegebau, Brunnenbau oder Terassierungen. In besonderen Fällen wird deshalb eine rechtzeitige privatrechtliche Beratung z.B. über den Berufsverband empfohlen. Pachtformularvordrucke sind dort ebenfalls erhältlich.
Sofern im Rahmen von Pachtverhältnissen Probleme oder Fragen auftreten, müssen diese privatrechtlich geklärt werden.
Der nachfolgende Vertrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen von mehreren Fachleuten aus dem Weinbaubereich, einschließlich des Justiziars des Badischen Bauernverbandes E.V. Freiburg angefertigt.
Dennoch wird für den Inhalt des Vertragsformulars keine Haftung übernommen.
Ein Vertrag regelt immer den Einzelfall. Nehmen Sie sich daher die Zeit, das Formular durchzuarbeiten und anzupassen. Die Erfahrung zeigt: Was im Vorhinein geregelt ist, vermeidet Konflikte im Nachhinein.
Bis zum 26. November 2015 waren die alten Sachkundenachweise gültig. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch die neuen Sachkundeausweise im Scheckkartenformat akzeptiert.
Weitere Informationen zum Nachweis, zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkunde