Eine Information der
Landratsamt Ortenaukreis:
Über die Seite der Umweltbehörde Baden-Württemberg können weitere Informationen zum Wolf (Verhaltenshinweise bei Begegnungen mit Wölfen) nachgelesen werden:
Weitere Informationen:
Hinweise für die Halterinnen und Halter von Nutztieren bei Gefahren durch Wölfe
ACHTUNG: Afrikanische Schweinepest - Einschleppung verhindern
Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist über Russland und Weißrussland nach Litauen und Polen vorgedrungen und dort bei Wildschweinen nachgewiesen worden. Da es gegen diese Tierseuche keinen Impfstoff gibt, ist es wichtig, die Eintragung des Virus in Hausschweinebestände zu verhindern.
Um dies sicherzustellen, sind auch Saisonkräfte hinsichtlich der Einhaltung von Hygienemaßnahmen gemäß der
Schweinehaltungshygieneverordnung zu unterweisen, insbesondere wenn die Erntehelfer möglicherweise Kontakt zu Schweinen auf dem
Betrieb haben.
- Vor allem Arbeitskräfte aus Polen, Litauen und der Russischen Föderation sollten keine Lebensmittel tierischen Ursprungs, die den ASP-Erreger enthalten können (Rohwursterzeugnisse, roher Schinken, rohes Fleisch – auch tiefgekühlt) aus ihren Heimatländern mitbringen.
- Schweinefleisch-haltige Speiseabfälle (Salami, roher Schinken, Rohwursterzeugnisse) müssen in geschlossenen Müllbehältern entsorgt werden, so dass sie nicht in Berührung mit Haus- oder Wildschweinen kommen können. Sie dürfen auf keinen Fall an diese verfüttert werden.
- Es dürfen generell keine tierischen Lebensmittel mit in den Stall genommen werden.
- Beim Betreten von Schweineställen muss Einwegkleidung getragen werden, die anschließend entsorgt wird, oder stalleigene Schutzkleidung, die regelmäßig gewaschen wird.
- Vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollte auch in Kleinbetrieben geduscht werden; zumindest sind die Hände gründlich zu waschen.
- Gerätschaften müssen grundsätzlich auf dem Betrieb bleiben und dürfen nicht mit in andere Betriebe genommen werden.
Weitere Biosicherheitsmaßnahmen sind der Schweinehaltungshygieneverordnung zu entnehmen. Bei speziellen Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Veterinäramt.
Quelle: Task Force Tierseuchenbekämpfung Baden-Württemberg
Bis zum 26. November 2015 waren die alten Sachkundenachweise gültig. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch die neuen Sachkundeausweise im Scheckkartenformat akzeptiert.
Weitere Informationen zum Nachweis, zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkunde