Bei Fragen können Sie sich gerne wenden an:
zu den aktuellen Pflanzenschutzhinweisen im Weinbau
Pdf
mit Informationen zu den Maßnahmen nach Hagelschlag, (Zeitraum: Blüte bis zum kurz vor dem Weichwerden)
Mit freundlicher Genehmigung durch das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Weinbauberatung - 06-2021
Die Informationen finden Sie unter: Pflanzenschutz und Phytopathologie - Infodienst - WBI Freiburg
Hinweise zum Antrag auf Vergrämungsabschuss von Rabenkrähen u./o. Wildtauben
- Der Vergrämungsabschuss stellt das letzte Mittel der Vergrämung dar. Ohne Angaben und Nachweis, dass bisherige Maßnahmen erfolgslos blieben bzw. nicht zum Erfolg führen würden, kann eine Einzelanordnung nicht erteilt werden.
- Es sollte vorrangig in der regulären Jagdzeit der Rabenkrähen und/oder der Wildtauben (Ringel- und Türkentauben) eine
Erlegung erfolgen. Eine Abstimmung zwischen Landwirt und Jagdpächter in Bezug auf die Bejagung während der regulären
Jagdzeit auf den besonders schadensträchtigen Flächen wird angeraten.
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag am PC auszufüllen und dann auszudrucken, zu unterschreiben und uns dann postalisch oder eingescannt per Mail zukommen zu lassen.
Das Amt für Landwirtschaft empfiehlt generell den Abschluss von schriftlichen Pachtverträgen. Grundsätzlich können Pachtvertragsinhalte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben frei formuliert werden. Besonders wichtig ist es dabei zu regeln, in welchem Zustand die verpachteten Flächen bei Kündigung oder Vertragsende zurückzugeben sind. Dies betrifft insbesondere Nutzungen mit mehrjährigen Kulturen wie z.B. Obst, Rebanlagen oder bei besonderen Aufwendungen wie z.B. Wegebau, Brunnenbau oder Terassierungen. In besonderen Fällen wird deshalb eine rechtzeitige privatrechtliche Beratung z.B. über den Berufsverband empfohlen. Pachtformularvordrucke sind dort ebenfalls erhältlich.
Sofern im Rahmen von Pachtverhältnissen Probleme oder Fragen auftreten, müssen diese privatrechtlich geklärt werden.
Der nachfolgende Vertrag wurde nach bestem Wissen und Gewissen von mehreren Fachleuten aus dem Weinbaubereich, einschließlich des Justiziars des Badischen Bauernverbandes E.V. Freiburg angefertigt.
Dennoch wird für den Inhalt des Vertragsformulars keine Haftung übernommen.
Ein Vertrag regelt immer den Einzelfall. Nehmen Sie sich daher die Zeit, das Formular durchzuarbeiten und anzupassen. Die Erfahrung zeigt: Was im Vorhinein geregelt ist, vermeidet Konflikte im Nachhinein.
Bis zum 26. November 2015 waren die alten Sachkundenachweise gültig. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch die neuen Sachkundeausweise im Scheckkartenformat akzeptiert.
Weitere Informationen zum Nachweis, zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkunde