zu den Aufgaben und Themen siehe unten
Die Fotos zeigen die Offenhaltung im Tälerschwarzwald
Bereiche
- Baugesetzbuch
- Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz
- Agrarstrukturverbesserungsgesetz
- Landschaftspflegerichtlinie
Aufgaben und Leistungen
In den Bereichen:
Formulare zum Download
Fragebogen zur Beurteilung der Verfahrensfreiheit landwirtschaftlicher Bauvorhaben nach § 50 Landesbauordnung (pdf)
Sie können das Formular online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und beim Amt für Landwirtschaft einreichen.
in den Bereichen:
- Offenhaltung der Landschaft
- Investitionen in Landschaftspflege
- Vertragsnaturschutz in Mindestflur- und Biotopvernetzungskonzepten
- Natura 2000 - Managementpläne
Formulare zum Download
Das Amt für Landwirtschaft empfiehlt generell den Abschluss von schriftlichen Pachtverträgen. Grundsätzlich können Pachtvertragsinhalte unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben frei formuliert werden. Besonders wichtig ist es dabei zu regeln, in welchem Zustand die verpachteten Flächen bei Kündigung oder Vertragsende zurückzugeben sind. Dies betrifft insbesondere Nutzungen mit mehrjährigen Kulturen wie z.B. Obst, Rebanlagen oder bei besonderen Aufwendungen wie z.B. Wegebau, Brunnenbau oder Terassierungen. In besonderen Fällen wird deshalb eine rechtzeitige privatrechtliche Beratung z.B. über den Berufsverband empfohlen. Pachtformularvordrucke sind dort ebenfalls erhältlich.
Sofern im Rahmen von Pachtverhältnissen Probleme oder Fragen auftreten, müssen diese privatrechtlich geklärt werden.
Unter Aufforstung im Sinne des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) versteht man die gezielte
Bepflanzung eines Grundstücks in der offenen Landschaft mit Waldbäumen oder -sträuchern. Die Pflanzen müssen geeignet
sein, einen Wald entstehen zu lassen.
Bei Aufforstungen, die bestimmte Mindestflächen überschreiten, tritt verpflichtend eine Prüfung der
Umweltverträglichkeit der Maßnahme hinzu. Eine standortbezogene Vorprüfung schreibt das UVPG ab einer Fläche von 2 ha
vor.
Mit der Genehmigungspflicht für Aufforstungen sollen erhebliche Nachteile, die durch eine Anpflanzung entstehen können,
verhindert werden.
Formulare zum Download
Mit der Genehmigungspflicht für Weihnachtsbaumkulturen, Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und
Zierreisig und Kurzumtriebsplantagen größer als 20 Ar bzw. ohne weitere Bewirtschaftungsbeschränkungen in der offenen
Landschaft sollen erhebliche Nachteile, die durch eine Anpflanzung entstehen können, verhindert werden.
Für die Anpflanzungen von Weihnachtsbäumen und Kulturen zur Gewinnung von Schmuck- und Zierreisig sowie Kurzumtriebsplantagen bis
20 ar besteht eine Anzeigepflicht.
Formulare zum Download
Bei einer geplanten Umwandlung von Dauergrünland in eine andere Nutzung sind in Baden-Württemberg die Bestimmungen des § 27a Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) zu beachten. Zusätzlich müssen greeningpflichtige Betriebe zur Beibehaltung des Dauergrünlandanteils die Bestimmung gemäß § 16 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG) einhalten.
Sie benötigen:
- entsprechend der EU-DG-Definition für Dauergrünland, das bereits am 31. Dezember 2014 als
solches bestanden hat, sogenanntes "altes Dauergrünland" den Antrag auf Umwandlung altes Dauergrünland (Formular
1)
- Zusatzinfo
Gewässerrandstreifen:
Das Gesetz zur Neuordnung des Wasserrechts in Baden-Württemberg verbietet an Gewässerrandstreifen fast gänzlich die Nutzung als Ackerland in einem Bereich von fünf Metern ab dem 1. Januar 2019. Eine solche Fläche kann, solange sie noch Ackerstatus besitzt, sinnvollerweise als Ersatzgrünland genutzt werden, wenn an anderer Stelle Dauergrünland in eine Ackernutzung umgewandelt werden soll.
Das hierfür notwendige Formular: Antrag auf Umwandlung altes Dauergrünland (Formular 1) - entsprechend der EU-DG-Definition für Dauergrünland, das ab dem Jahr 2015 neu entstanden ist,
sogenanntes "neues Dauergrünland", sofern es sich nicht um Ersatzgrünland handelt den Antrag auf Umwandlung neues
Dauergrünland (Formular 2)
- Als Erklärung des Bewirtschafter das Formular: Bereitschaftserklärung Neuanlage
Dauergrünland (Formular 3)
- wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer ist: Einverständniserklärung des
Eigentümers zur Neuanlage Dauergrünland (Formular 4)
- Bisher als Dauergrünland genutzte Flächen, die in Acker, Dauerkultur oder eine andere Nutzung
als Grünland umgewandelt werden sollen: Einverständniserklärung des Eigentümers über die Umwandlung
(Umbruch) Dauergrünland in eine andere Nutzung (Formular 5)
Formulare zum Download

Bisher sind im Rahmen der Vorschriften der Direktzahlungen (DZ) solche Flächen als Dauergrünland definiert, die durch die Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt werden und seit mindestens fünf Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind.
Das Pflügen unterbricht die Dauergrünlandentstehung. Danach behalten
Flächen, auf denen Landwirte mehrere Jahre hintereinander Grünfutterpflanzen anbauen den Ackerstatus, wenn diese
innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren mindestens einmal gepflügt werden. Diese neue Rechtslage bringt mit sich, dass
nun neben dem Pflügen von Dauergrünland auch das Umpflügen von begrünten
Ackerflächen oder von begrünten Brachen gemeldet werden muss, sofern anschließend wieder Gras eingesät
wird. Dieser Nachweis kann neben der reinen Anzeige beim zuständigen Landwirtschaftsamt durch das Einreichen von
Saatgutrechnungen erfolgen. Zweck dieser Regelung ist, dass durch die Dokumentation und die Anzeige des Umpflügens
der Erhalt des Ackerstatus eindeutig nachweisbar ist. Für die Flächeneigentümer ist es demnach von
Vorteil, ihrer Anzeigepflicht nachzukommen.
Erfolgt kein Umpflügen der Fläche, gilt der 5-Jahres-Zeitraum als nicht
unterbrochen und der Ackerstatus geht verloren. Relevant ist die Neuregelung jedoch nur für diejenigen, die nach dem
Pflügen wieder Gras oder Grünfutter anbauen oder eine Ackerbrache belassen. Denn nur in derart gelagerten Fällen, ist
für die Sicherung des Ackerstatus ein Nachweis erforderlich, dass die Flächen innerhalb des genannten Zeitraums umgepflügt
wurden.
Formulare zur Pflugregelung (Download als pdf-Datei)