Allgemeine Informationen zum Pflanzenschutz
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag am PC auszufüllen und dann auszudrucken, zu unterschreiben und uns dann postalisch oder eingescannt per Mail zukommen zu lassen.
Weitere Hinweise zum Antrag auf Vergrämungsabschuss von Rabenkrähen u./o. Wildtauben
- Der Vergrämungsabschuss stellt das letzte Mittel der Vergrämung dar. Ohne Angaben und Nachweis, dass bisherige Maßnahmen erfolgslos blieben bzw. nicht zum Erfolg führen würden, kann eine Einzelanordnung nicht erteilt werden.
- Es sollte vorrangig in der regulären Jagdzeit der Rabenkrähen und/oder der Wildtauben (Ringel- und Türkentauben) eine Erlegung erfolgen. Eine Abstimmung zwischen Landwirt und Jagdpächter in Bezug auf die Bejagung während der regulären Jagdzeit auf den besonders schadensträchtigen Flächen wird angeraten.
- Bei mehreren betroffenen Jagdrevieren sind separate Anträge zu stellen, zusätzlich muss der Antrag zwingend vom jeweiligen Jagdpächter unterschrieben werden.
Hier finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Erkennungsmerkmalen zum Kirschessigfliegenbefall im Kernobstbau und Weinbau
Informationen zur neuen Allgemeinverfügung und ihrer Umsetzung
Asiatischer Laubholzbockkäfer - Erledigung der Allgemeinverfügung
Datum: 08.01.2019
Hinweis
über die Erledigung der Allgemeinverfügung
zur Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers im Gebiet der Stadt Kehl
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft über Maßnahmen zur Bekämpfung des
Asiatischen Laubholzbockkäfers (Anoplophora glabripennis Motschulsky)
vom 4.10.2017, Aktenzeichen: 44-8241.22 wird über den 31.12.2018 nicht weiter aufrechterhalten.
Begründung
Im Hafengebiet von Straßburg wurden in den Jahren 2008 bis 2014 mehrere Bäume mit Befall durch Larven des Asiatischen Laubholzbockkäfers gefunden. Zur Kontrolle und Bekämpfung des Schädlings erließ das Landratsamt Ortenaukreis am 4.10.2017 die vorgenannte Allgemeinverfügung und setzte darin ein abgegrenztes Gebiet sowie eine Überwachungszone fest.
Nachdem die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt wurden und es seit 2014 kein weiterer Befall innerhalb des abgegrenzten Gebiets gibt, besteht gem. Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/893 keine Notwendigkeit, die Allgemeinverfügung aufrechtzuerhalten.
Offenburg, den 8.01.2019
gez. Dr. Rainer Moritz
Amtsleiter
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Landwirtschaft
Informationen zum Asiatischen Laubholzbockkäfer
Hier finden Sie eine Auflistung der verlustmindernden Pflanzenschutzgeräte für den Obstbau Stand Mai
2020
Rechtliche Vorgaben (Auszug):
Jeder, der Pflanzenschutzmittel (PSM) für andere anwenden will ( z.B. Lohnunternehmer), sowie jeder, der zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über die Anwendung von PSM beraten will (z.B. Handel, Vertrieb) hat dies der zuständigen Behörde (Regierungspräsidium Freiburg für den Ortenaukreis) vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen (§10 PflSchG). Dies gilt ebenso für Personen, die PSM aus dem Ausland beziehen möchten.
Bis zum 26. November 2015 waren die alten Sachkundenachweise gültig. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch die neuen Sachkundeausweise im Scheckkartenformat akzeptiert.
Weitere Informationen zum
Nachweis, zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkunde
Verein zu Hagelabwehr im Ortenaukreis gegründet
Der Verein, dessen Vorstand mit fünf Vertretern besetzt ist, soll ab 2015 den Einsatz von Kleinflugzeugen finanzieren und
organisieren. Um Hagelschäden zu verhindern oder minimieren, wird Silberjodid in Gewitterwolken gesprüht. Dadurch bilden sich in
der Wolke viele kleine, anstatt großer Hagelkörner. Diese schmelzen in der Regel, bevor sie den Boden erreicht haben zu Regen,
Graupel oder deutlich kleinerem Hagel. In zahlreichen Regionen wie beispielsweise dem Rems-Murr-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, in der
Südpfalz sowie in den USA und China wird dies seit Jahren erfolgreich praktiziert. Erst im Juni gründete sich im Landkreis
Reutlingen ein Verein.
„Auch in der Ortenau beobachten wir eine Zunahme von Unwettern mit Hagelschauern, der für manche landwirtschaftliche Kultur ein
Totalausfall bedeutet. Hagelschäden sind aber nicht nur ein landwirtschaftliches Problem“, betont der frisch gewählte
Vereinsvorsitzende Franz Benz. „Gebäude- und Kfz-Eigentümer, Unternehmen und Versicherungen, letztendlich alle Einwohner im
Schutzgebiet profitieren von einer effektiven Hagelabwehr. Denn es ist volkswirtschaftlich vernünftiger, einen Schaden zu vermeiden
oder zu minimieren als ihn nachträglich zu beheben.“
Ein Hagelflieger kostet ca. 120.000 Euro pro Jahr, ein Einsatz von zwei Flugzeugen wird wegen der Gebietsgröße, die auch Teile
des Kreises Rastatt umfasst, angestrebt. Der Unterausschuss Gesamtstrategie Ländlicher Raum des Ortenaukreises hat das Vorhaben als
Leuchtturmprojekt ausgezeichnet.
„Ich freue mich, dass sich viele Partner zu diesem Projekt zusammengefunden haben und dieses tragen“, betonte Dr. Rainer
Moritz, Leiter des Amtes für Landwirtschaft, in seinem Grußwort und wünschte dem Verein gutes Gelingen.
Der Verein möchte weitere Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen für eine Mitgliedschaft gewinnen. Diese kostet für
Privatpersonen 20 Euro pro Jahr, Unternehmen ohne landwirtschaftliche Fläche zahlen mindestens 500 Euro. Für Unternehmen und
Verbände mit landwirtschaftlichen Flächen wird der Mitgliedsbeitrag nach Kulturarten und der Flächengröße
bemessen. Weitere Informationen gibt die Geschäftsstelle des Vereins, Manfred Bannwarth, unter Tel-Nr. 07852 – 1578 oder E-Mail:
hagelflieger@mr-ortenau.de.
Der Vorstand setzt sich aus Franz Benz, stellv. Präsident des Badischen Weinbauverbandes, Wendelin Obrecht, Vorstandsvorsitzender OGM
Obstgroßmarkt Mittelbaden eG, Stefan Huschle, Weingut von Franckenstein, Manfred Bannwarth, Geschäftsführer der
Maschinenring und Betriebhilfsdienst Ortenau Service GmbH, Jochen Adam, Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württembergischer
Tabakpflanzer e.V. zusammen. Dem beratenden Beirat gehören an: Erich Kiefer, Vorstandsmitglied im OGM, Franz-Josef Müller,
Präsident des Landesverbandes Erwerbsobstbau Baden-Württemberg e. V. und Vorsitzender des BLHV-Kreisverbandes Offenburg, Manfred
Musger, Steuerberatungsgesellschaft Musger & Partner, Dr. Rainer Moritz, Leiter des Amtes für Landwirtschaft, Ninja von Rudloff,
AG-Sprecherin des Unterausschusses Ländlicher Raum.
Landratsamt Ortenaukreis 2014
Foto: LRA Ortenaukreis