Ackerbau - Grünland

Auf bestelltem Ackerland dürfen seit dem 1. Februar 2020 und auf Grünland, Dauergrünland oder mehrschnittigem Feldfutterbau ab dem 1. Februar 2025 flüssige organische Düngemittel (inklusive Gärreste) nur noch streifenförmig auf den Boden aufgebracht oder direkt in den Boden eingebracht werden. Eine Breitverteilung ist auf bestelltem Ackerland und im Grünland daher grundsätzlich nicht mehr zulässig. Ausnahmen von dieser Regelung sind aus verschiedenen Gründen, insbesondere auch für kleinere Betriebe unter 15 ha landw. genutzter Fläche möglich. Das Landratsamt Ortenaukreis hat aus diesem Grund nach § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 DüV für einzelne Ausnahmetatbestände eine Allgemeinverfügung erlassen.
Den gesamten Text der Allgemeinverfügung lesen Sie hier (pdf
Änderungsbekanntmachung zur Allgemeinverfügung vom 28.01.2025. Lesen Sie hier (pdf)
Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft verschiebt per Allgemeinverfügung den Verbotszeitraum gemäß § 6 Abs. 8 Nr. 2 der Düngeverordnung vom 26. Mai 2017 (BGBl. I S. 1305), die zuletzt am 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436 ) geändert worden ist, zur Aufbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland nach § 6 Abs. 10 DüV auf dem Gebiet des Ortenaukreises, Aktenzeichen: 8222.00
Der Verbotszeitraum gemäß § 6 Abs. 8 Nr. 2 der DüV, wonach Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (über 1,5 % in der Trockenmasse) auf Grünland und Dauergrünland in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januars nicht ausgebracht werden dürfen, wird auf den Zeitraum vom 15. November 2024 bis 14. Februar 2025 verschoben. Diese Verschiebung wird gemäß § 6 Abs. 10 DüV ausdrücklich nur für Grünland- und Dauergrünlandflächen genehmigt.
Die Allgemeinverfügung gilt für Grünland und Dauergrünland im gesamten Ortenaukreis. Sie gilt jedoch nicht für Problem- und Sanierungsgebiete von Wasserschutzgebieten sowie Nitratgebiete. Diese Gebiete sind von der Allgemeinverfügung ausdrücklich ausgenommen.
Die Allgemeinverfügung ist einschließlich der Begründung unten nachzulesen (pdf).
Es besteht Begrünungsgebot, dabei ist eine Förderung über FAKT nicht möglich. Eine ÖVF Beantragung ist nach derzeitigem Kenntnisstand möglich.
Eine Liste mit zugelassenen Laboren für eine Wirtschaftsdüngeruntersuchung finden Sie auf www.ltz-bw.de unter dem Punkt Service - Laborinformationen - Zugelassene Labore.
Link zu der Karte mit den Roten Gebieten: http://10.34.54.3/Infodienst/pb/lel/a3/Online_Kartendienst_extern/Karten/72341/
Für Betriebe unter 10 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in Nitratgebieten besteht keine Aufzeichnungspflicht, außer auf der betroffenen Fläche wird auf mehr als 1 ha Gemüse, Wein, Hopfen oder Erdbeeren angebaut.
Das angekündigte Skript mit Beiträgen zum Thema "Aktuelles zur Dünge-Verordnung" steht ab sofort zur Verfügung.
Ab Beginn des kommenden Jahres wird dann auch wieder die neue Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ mit weitergehenden Informationen im Landwirtschaftsamt erhältlich sein.
Für Fragen und Anregungen stehen die bekannten Produktionsberater wie immer gerne zur Verfügung.
Schon bisher durften nach der Düngeverordnung z.B. Gülle und flüssige Gärrückstände nach der Ernte nur aufgebracht werden, wenn ein aktueller Düngebedarf vorhanden war. Dies gilt künftig für alle stickstoffhaltigen Düngemittel, also auch für mineralische Stickstoffdünger.
Zudem sind die zulässigen Stickstoffmengen künftig auf 30 kg Ammoniumstickstoff oder 60 kg Gesamtstickstoff/ha begrenzt, je nachdem, welche Stickstoff-Fraktion zuerst ausgeschöpft ist. Nur Kompost und Festmist von Huf- und Klauentieren sind von dieser Regelung ausgenommen, da diese Dünger sehr geringe verfügbare Stickstoff-Gehalte aufweisen und somit die Gefahr von Einträgen in tiefere Bodenschichten im Herbst und Winter gering ist. Außerdem muss künftig auch bei der Herbstdüngung der Stickstoffdüngebedarf nachgewiesen und dokumentiert werden.
Die Sperrfrist auf Ackerland für N-haltige Dünger beginnt nach der Ernte der letzten Hauptfrucht und dauert bis zum 31. Januar. Abweichend hiervon kann bei einem vorhandenen Düngebedarf noch bis zum 1. Oktober gedüngt werden zu:
Das heißt, es muss ein ausreichender Pflanzenaufwuchs vor Winter sichergestellt sein, damit der Stickstoff auch aufgenommen und ausgenutzt werden kann.
Einen wesentlichen Stickstoff-Bedarf im Herbst weisen nur Zwischenfrüchte, Feldfutter, Wintergerste (nach Getreidevorfrucht) und
Winterraps auf, der aber nach stickstoffreichen Vorfrüchten wie Rüben, Raps, Leguminosen, Feldgemüse oder Silomais aus den
Bodenvorräten gedeckt werden kann. Eine Stickstoffdüngung nach Mais, Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben, Feldgemüse und
Leguminosen ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Winterraps (Aussaat bis 15.09.)
|
0 - 40
|
Wintergerste (Aussaat bis 01.10.)
|
0 - 30
|
Feldfutter*
(Futterzwischenfrüchte/Ackergras) (Aussaat bis 15.09.) |
40 - 60
|
Zwischenfrucht* (Aussaat bis 15.09.) mit
nachfolgender Winterung |
20 - 40
|
Gründüngungszwischenfrüchte* (Aussaat bis 15.09.) mit nachfolgender Sommerung
|
40 - 60
|
* bis maximal 50 % Leguminosenanteil
Die angegebenen Spannen variieren in Abhängigkeit von Standorteigenschaften und Stickstoffnachlieferung aus dem Boden (langjährige organische Düngung, Humusgehalt).
Zu Zwischenfrüchten ist eine Düngung nur zur Etablierung des Bestandes sinnvoll. Dies bedeutet für flüssige organische Dünger sinnvollerweise eine Aufbringung vor bzw. zur Saat und unmittelbare Einarbeitung oder Verwendung emissionsarmer Aufbringungstechnik.
Insgesamt wird die Herbstdüngung sowohl hinsichtlich der möglichen Kulturen, als auch hinsichtlich der noch zulässigen Düngermengen deutlich eingeschränkt. Der Grundsatz, dass ein Düngebedarf vorliegen muss, gilt jedoch in jedem Fall.
Der Nachweis des Stickstoffdüngebedarfs entsprechend den vorstehenden Orientierungswerten ist für diesen Herbst u.a. im Rahmen der Cross-Compliance Kontrollen ausreichend.
Der Stickstoffdüngebedarf für jetzt neu angesäte oder angepflanzte Gemüsekulturen und Zweitkulturen, die noch in diesem Jahr geerntet werden, muss ab sofort für die gesamte Kulturdauer ermittelt und dokumentiert werden.
Dr. Helga Pfleiderer MLR Referat 23
Nach Ihrer Anmeldung auf: Düngung BW - Anmeldung (duengung-bw.de) können Sie am Nitratinformationsdienst (NID) teilnehmen oder eine Düngebedarfsermittlung durchführen und die Daten online speichern. Außerdem können Sie sowohl Ihren Nährstoffvergleich als auch Ihre Stoffstrombilanz erstellen.
Autoren: Elsäßer, M. und J. Weber, LAZBW Aulendorf; Kleiner, C., MLR Stuttgart
Situation: In manchen Bereichen im Schwarzwald, vor allem in der Vorbergzone, sind derzeit Grünlandschäden in teils katastrophalem Ausmaß zu beobachten. Vielerorts sind die Narben in Teilen flächenhaft oder aber ganzflächig zerstört.
Ursache ist in erster Linie das massenhafte Auftreten von Engerlingen, vor allem des Junikäfers, der in seiner Hauptflugzeit auf kurze Bestände traf, die entweder durch Trockenheit geschwächt waren oder aufgrund von Futterknappheit zudem tief abgeweidet wurden und die sich aufgrund des hohen Lückenanteils und des niedrigen Bewuchses stark erwärmten und daher als Eiablageflächen von den Käfern genutzt wurden. Zusätzlich kommt es in der Folge zu erheblicher weiterer Schädigung durch Krähen oder Schwarzwild, die auf ihrer Suche nach tierischem Eiweiß die Grünlandflächen noch maßgeblich zusätzlich beschädigen.
Für die betroffenen Landwirte geht es nun darum, die Grünlandbestände möglichst rasch wieder in einen nachhaltig guten Zustand zu versetzen und darum die Engerlinge zu bekämpfen. Die Möglichkeiten der mechanischen Bekämpfung noch in diesem Herbst und der Grünlanderneuerung bzw. Grünlandverbesserung werden im Folgenden geschildert.
Zum Verständnis der je nach Situation erlaubten Maßnahmen hilft eine Begriffsbestimmung der Grünlandverbesserungsmaßnahmen vorweg:
Ansaat mit Bodenbearbeitung: Als Verfahren mit Bodenbearbeitung (= Umbruch) gilt jegliches Verfahren, das den Bodenzustand maßgeblich beeinflusst, also z.B. Pflügen sowie der Einsatz von Fräse oder Kreiselegge.
Ansaat ohne Bodenbearbeitung bzw. Nachsaat: Der Einsatz von Grünlandstriegeln oder flaches Eggen als Vorbereitung der Über- oder Durchsaat sowie der Einsatz von Schlitzdrilltechnik sind keine Bodenbearbeitung im Sinne der Verordnung.
Greeningpflichtige Betriebe
Betriebe ohne Greeningverpflichtung
FAKT
FFH-Grünland
Die biologische Bekämpfung der Junikäfer-Engerlinge durch Beauveria bassiana (Artis Pro) mit einem Cultangerät wird vom LTZ Augustenberg in Abstimmung mit LAZBW und dem LRA Ortenaukreis koordiniert und fachlich begleitet. Das LTZ organisiert die Verfügbarkeit der Mittel und sichert die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Einsatz in Baden-Württemberg ab, ähnlich wie dies auch in Österreich durchgeführt wurde. Ebenso wird nach der Eiablage der Junikäfer im August 2021 der Einsatz von Nematoden gegen die L1-Larven der nächsten Generation angestrebt.
Der Flug der Junikäfer-Engerlinge und die Entwicklung der Larven im Boden wird vom LTZ in Zusammenarbeit mit dem LRA durch Bodenfallen und Käferfallen kontrolliert.
Für die mechanische Bekämpfung der Engerlinge ist die Jahreszeit schon sehr weit fortgeschritten. Voraussetzung für eine erfolgreiche mechanische Bekämpfung ist eine geeignete Bodentemperatur (damit sich die Engerlinge noch im Oberboden befinden) und Maschinen, die durch Schlag- und Quetschwirkungen die Larven abtöten. Es eignen sich prinzipiell Kreiselegge, Kreiselgrubber, Zinkenrotoren, Rototiller und Fräsen, wobei bei Fräsen auf stark hängigen Flächen die Bodenstruktur verändert wird, was die Befahrbarkeit im Anschluss an die Maßnahme beeinträchtigen kann. Idealerweise werden dabei die noch lebenden Engerlinge an die Oberfläche gebracht, wo sie durch die UV- Strahlung (günstig: an sonnigen Tagen) verenden. Die Kollegen in Österreich empfehlen hier eine zweimalige Anwendung im Abstand von 1 bis 3 Tagen. Der Schwellenwert für die Bekämpfung liegt bei 40 Engerlingen/m². Die mechanische Bearbeitung sollte eine Tiefe bis 8 – 10 cm erreichen. Beim Einsatz eines Rototillers erzielt man auch bei geringerer Bearbeitungstiefe und in der Folge geringerer Erosionsneigung eine gute Schlag- und Quetschwirkung. Hier bleibt die Tragfähigkeit erhalten. Bei Kreiseleggen oder Kreiselgrubber erfolgt eine sehr gute Quetschwirkung, wenn die Zinken vorgreifend auf Griff eingestellt sind. Hier ist die Erosionsneigung ebenfalls gering und es besteht noch eine gute Tragfähigkeit. Generell gilt, dass die mechanische Bearbeitung gut funktioniert, wenn vorher möglichst tief abgemäht wird.
Vorgehen zur Beseitigung der Schäden:
Obwohl die Jahreszeit für die Ansaat und Reparatur von Grünland im Moment nicht mehr optimal ist, wird dringend empfohlen, zumindest die Hälfte der üblicherweise verwendeten Saatgutmenge bei Durchsaat (etwa 10 – 15 kg/ha) noch im September auszubringen.
Was ist konkret zu tun?
Als erstes schätzen Sie den Lückenanteil und beurteilen Sie die Ertragsanteile der noch im Bestand befindlichen Gräser auf ihre Wertigkeit hin und bestellen Sie gegebenenfalls sehr rasch Saatgut. Berücksichtigen Sie stets, dass eine gezielte Grünlandverbesserung ein systematisches Vorgehen verlangt. Für die Auswahl der zu ergreifenden Maßnahmen ist es wichtig, genau abzuschätzen, wie groß die Lücken sind.
Maßnahmen der Grünlandverbesserung im Überblick
Auch im Herbst sind bei der Grünlandverbesserung die üblichen Maßnahmen zu ergreifen. Vor der Saat ist es eigentlich sinnvoll, die Bestände oberflächig mittels eines Striegels aufzureißen, um Platz für die Keimung nachgesäter Samen zu schaffen. Im Falle eines Engerlingsbefalls wird beim Einsatz einer Egge oder eines Striegels aber nahezu der gesamte Bestand abgezogen bzw. es fällt eine große Menge abgestorbenen Materials an. Da bereits große Lücken vorhanden sind, wird vom Einsatz eines Striegels oder eine Egge daher eher abgeraten!
Abb. 1: Systematik der Grünlandverbesserung (Elsäßer, 2014)
Übersaat für große Lücken und mit dem Ziel mehrmaliger Wiederholung
Übersaat ist eine mehrmals im Jahr wiederkehrende Pflegemaßnahme, die bei Einzelanwendung nur bei hohem Lückenanteil gelingt. Mit Oberflächenstreuern werden mehrmals pro Jahr kampfkräftige Grasarten ausgebracht. Soll im Frühherbst der Bestand eine Übersaat erhalten, ist das Gelingen ganz wesentlich davon abhängig, ob nach der Saat genügend Wasser für die Keimung bereit steht. Ohne Wasser geht nichts!
Geeigneter Termin:
Saatgut:
Saatmenge:
Arten:
Nachbehandlung:
Nachsaat kann auch als Durchsaat mit Schlitzgeräten erfolgen
Durchsaaten sind einmalige Ereignisse für die Zeitdauer von mehreren Jahren und erfolgen am besten mit Schlitzsaatgeräten (Vredo oder Köckerling-Herbamat) unmittelbar nach einer Nutzung. Eine solche Durchsaat kann auch sehr gut im September noch gelingen. Auch hier kommt es für ein Gelingen maßgeblich darauf an, dass genügend Feuchtigkeit für eine gute Keimung vorhanden ist und vor allem darauf, dass die kleinen Keimlinge sich im Anschluss durch genügend Wasser gut entwickeln können.
Saatmenge:
Neuansaaten
sind nur bei total abgefressenen Grünlandbeständen angebracht und weisen ein hohes Ansaatrisiko auf. Das Risiko ist aber bei einer Saat im August oder September kleiner als bei einer Anlage im Frühjahr, weil Ertragsverluste insgesamt kleiner sind. Im Oktober ist das Risiko jedoch groß, weswegen Neuansaaten entweder sehr rasch noch im September oder eben erst im nächsten Frühjahr getätigt werden sollten. Neuansaaten erfolgen im Höhengebiet vorzugsweise als Fräs- oder Kreiseleggenansaat. Sie sind bei stark hängigen Flächen nicht geeignet. Alternativ könnte mit Schlitzdrilltechnik gearbeitet werden.
Für das Gelingen der Grünlandverbesserungsmaßnahmen ist die richtige Nachbehandlung entscheidend. Oftmals werden wichtige Maßnahmen der Nachbehandlung vergessen, dabei sind gerade diese Tätigkeiten wichtig für den Erfolg.
Walzen:
Frühe Nutzung:
Weidegang:
Düngung:
Auch im Herbst kann Grünland noch durch Nachsaaten verbessert werden. Der Erfolg dieser Maßnahme hängt allerdings sehr stark davon ab, ob die Temperaturen und Wasserverhältnisse noch für eine Keimung ausreichend sind oder nicht. Die Konkurrenzkraft der Altnarbe ist geringer als im Frühjahr, aber es sollte noch ausreichend Lichtintensität vorhanden sein, um einen guten Aufwuchs zu gewährleisten. Sehr späte Saattermine noch im Oktober bergen das Risiko, dass die angesäten Samen nicht mehr auflaufen und den Winter über dormant (=schlafend) sind und erst im Frühjahr keimen. Falls die Samen jedoch im Herbst noch keimen und auflaufen, ist zu beachten, dass die Keimlinge frostempfindlich sind und eventuell unmittelbar nach dem Auflauf geschädigt werden. Im Extrem kann es also sein, dass die Saat umsonst war. Aus diesem Grund wird aus Risikogründen eine hälftige Verteilung der Saatgutmengen (im Herbst 50% und im Frühjahr erneut 50%) empfohlen.
Für den jeweiligen Nutzungszweck geeignete Saatgutmischungen und die Verwendung empfohlener Sorten minimieren das Ansaatrisiko. Nachbehandlung durch Schröpfschnitte und Verzicht auf Gülle stäcken die Chancen der kleinen Keimlinge.
In den Folgejahren aus Gründen der Grünlandschonung bei auftretenden Trockenphasen nicht zu tief schneiden oder abweiden lassen, damit die Reservestoffspeicher der Gräser (Stoppelzone) nicht geschädigt werden. Wenn möglich, sollten zu Zeiten des Käferfluges die Wiesen nicht gemäht werden. Denn die Käfer bevorzugen sehr kurze Bestände, die sich rasch erwärmen können.
Abbildung 1: Engerlinge des Junikäfers (Bild: M. Inthachot, LTZ)
Bericht von Matthias Inthachot (LTZ), Jonas Weber (LAZBW)
Nach einem lokal sehr heftigen Auftreten von Larven des Junikäfers im Herbst 2020 mit entsprechenden Schäden im Südschwarzwald war es im Jahr 2021 ruhig geworden um den Schädling. Auch 2022 zeigen sich noch keine Schäden, Landwirte sollten sich aber nicht in Sicherheit wiegen und ihre Flächen genau im Auge behalten und den Engerlingsbesatz feststellen.
Im Herbst 2020 war auf betroffen Flächen die Grasnarbe wie abgeschält, die Wurzeln abgetrennt. Grabungen brachten damals
erhebliche Mengen an Engerlingen des Junikäfers hervor, welche für diesen Schaden verantwortlich waren. In Folge dessen wurde ein
Projekt zur Wiederherstellung der Flächen und zur Entwicklung von Gegenmaßnahmen eingerichtet. An mehreren Standorten im
Südschwarzwald werden Versuche durchgeführt, um Regulierungsmaßnahmen gegen den Schädling zu testen. Die kühle und
feuchte Witterung 2021 hat die Regeneration der Grünlandbestände ermöglicht und geringere Schäden aus den Vorjahren
wurden überwachsen. Bei ersten Probegrabungen im Frühjahr 2022 wurden vergleichsweise wenig Engerlinge aufgefunden. Es ist jedoch
Vorsicht geboten! Die Verteilung der Junikäfer kann auch kleinräumig sehr stark schwanken. Sollten auf einer Fläche viele
Eier abgelegt worden sein, könnte es bei der weiteren Entwicklung der Engerlinge auch 2022 zu Fraßschäden kommen,
insbesondere bei zusätzlichem Stress für die Grünlandflächen z.B. durch Trockenheit.
Landwirt*innen wird daher dringend geraten, Grabungen auf möglichst allen Flächen durchzuführen und ihr Grünland genau zu beobachten. Insbesondere auf Flächen, die in den Vorjahren braune Stellen aufgewiesen haben, sollten Grabungen durchgeführt werden, um den aktuellen Engerlingsbefall festzustellen. Hierfür ist mit einem Spaten ein 25 x 25 cm großes Loch mit einer Tiefe von 20 cm auszuheben und der Erdballen genau zu untersuchen. Die Anzahl der gefundenen Tiere ist mit 16 zu multiplizieren, um die Anzahl pro Quadratmeter zu erhalten.
Mittlerweile steht das Pflanzenschutzmittel Exigon im Rahmen einer Notfallzulassung zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen insektenpathogenen Pilz, der die Engerlinge befällt und abtötet. Das Produkt kann sowohl zusätzlich zur mechanischen Bekämpfung eingesetzt als auch bei hohen Engerlingszahlen in noch intaktem Grünland z.B. über das Cultan-Verfahren in den Boden injiziert werden.
Kontaktieren Sie bei einem Befall von über 40 Tieren pro Quadratmeter die Untere Landwirtschaftsbehörde. Bewahren Sie die gefundenen Tiere in etwas Erde auf, um eine Bestimmung zu ermöglichen und notieren Sie sich die Zahlen zu den jeweiligen Flächen. Unter Umständen ist eine Einbeziehung stark befallener Flächen in die Bekämpfungsversuche im Rahmen des Landesprojektes möglich.
Hinweise zum Auftreten von Junikäfern (und ungewöhnlichen Erscheinungen in diesem Zusammenhang) sowie Engerlingsfunde zur Artbestimmung können an pflanzenschutz-insekten@ltz.bwl.de gemeldet werden. Für nähere Information steht ein Merkblatt zum Umgang mit dem Junikäfer auf dem Grünland auf der Homepage des LTZ und des LAZBW zur Verfügung.
Abbildung 2: Engerlinge des Junikäfers im Larvenstadium L3. Funde sollten dem LTZ zur exakten Bestimmung zugeschickt oder unter pflanzenschutz-insekten@ltz.bwl.de gemeldet werden (J. Weber, LAZBW).
Abb. 1: Engerlinge des Junikäfers (links) und Schäden im Grünland, Fotos: Dr. Weber/LAZBW
Junikäfer und ihre Larven, die Engerlinge, erlangen als Schädlinge zunehmend Bedeutung. Die Käfer verursachen Blattfraß an Bäumen und Sträuchern, der allerdings selten zu echten Schädigungen führt.
Bedeutsam ist dagegen der Schaden durch den Wurzelfraß der Engerlinge. Lange Zeit führte dieser lediglich an relativ kurz gehaltenen Rasenflächen wie auf Golf- und Sportplätzen und in Hausgärten zu Schäden. Auf diesen relativ kleinen Flächen war der Einsatz mechanischer Maßnahmen und von nützlichen Nematoden sowie Nachsaaten umsetzbar, zumal die Junikäferengerlinge zumeist nicht dauerhaft auf denselben Flächen auftraten.
Das zunehmend wärmere Klima mit milden Wintern scheint die Entwicklung der Junikäfer im Speziellen und der Blatthorn- käfer im Allgemeinen zu begünstigen. In Kombination mit trocken-heißen Sommern führt der Wurzelfraß der Engerlinge damit vermehrt zu großflächigeren Schadensereignissen auch im Grünland. Das Grünland ist bei weniger extremer Witte- rung äußerst widerstandsfähig und verkraftet durchaus hohen Engerlingsbesatz ohne offensichtliche Narbenschäden.
Im Jahr 2020 führte der Fraß durch Junikäferengerlinge im von mehreren Trockenjahren in Folge geschwächten Grünland im Südschwarzwald zu extremen Ausfällen auf hunderten Hektaren. Sekundärschäden werden durch Krähen und Schwarz- wild verursacht, die auf der Suche nach den eiweißreichen Engerlingen den Boden aufpicken oder durchwühlen und so die Grasnarbe zerstören.
Es gibt keine validierten Schadschwellen für Junikäfer, jedoch wurden für Maikäfer „kritische Engerlingszahlen“ erarbeitet, die eine Orientierung bieten können. Im Grünland gelten 20–40 Maikäferengerlinge pro m² als Schadensschwelle. Da die Junikäferlarven etwas kleiner sind, kann davon ausgegangen werden, dass die Schwellenwerte etwas höher liegen. Bei über 50 Engerlingen pro m² sind aber auch beim Junikäfer größere Schäden zu erwarten.
A. solstitiale besitzt ein großes Verbreitungsgebiet und ist quasi in der gesamten paläarktischen Region nördlich des 40. Breitengrades anzutreffen. Es werden überwiegend Wiesen- und Rasenflächen besiedelt, sowohl landwirtschaftlich genutztes Grünland als auch innerstädtische Grünflächen. Lediglich in geschlossenen Waldgebieten und im Gebirge fehlt er. Besonders sonnenexponierte Hanglagen werden bevorzugt. Es werden vor allem Wurzeln von Gräsern und Kräutern gefressen.
Das angekündigte Skript mit Beiträgen zum Thema "Aktuelles zur Dünge-Verordnung" steht ab sofort zur Verfügung.
Ab Beginn des kommenden Jahres wird dann auch wieder die neue Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2025“ mit weitergehenden Informationen im Landwirtschaftsamt erhältlich sein.
Für Fragen und Anregungen stehen die bekannten Produktionsberater wie immer gerne zur Verfügung.
Das angekündigte Skript mit Beiträgen zum Thema "Pflanzenschutz, Versuche und Sorten zum Selbststudium" steht ab sofort zur Verfügung.
Ab Beginn des kommenden Jahres wird dann auch wieder die neue Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2021“ mit weitergehenden Informationen im Landwirtschaftsamt erhältlich sein.
Für Fragen und Anregungen stehen die bekannten Produktionsberater wie immer gerne zur Verfügung.
Praxis-Netzwerk sucht weitere Demonstrationsbetriebe zur Erprobung der mechanischen Unkrautkontrolle im Ackerbau.
Hier bekommen Sie weitere Informationen zum Thema:
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag am PC auszufüllen und dann auszudrucken, zu unterschreiben und uns dann postalisch oder eingescannt per Mail zukommen zu lassen.
In den Städten und Gemeinden Friesenheim, Hohberg, Kippenheim, Lahr, Meißenheim, Neuried, Offenburg und
Schwanau benötigen Jäger im Zeitraum vom 15.04.2024 bis zum 31.07.2024 keine artenschutzrechtliche Einzel-Ausnahme mehr zum
Vergrämungsabschuss von Saatkrähen.
Voraussetzung für einen Vergrämungsabschuss ist, dass mindestens 20 Saatkrähen auf dem Feld sind. Es darf nur ein Abschuss
bis zur Rückkehr des Saatkrähenschwarms auf der Fläche abgegeben werden. Naturschutzgebiete (NSG) sind ausgenommen.
Die Jäger müssen jeden Vergrämungsabschuss beim Amt für Umweltschutz noch am selben Tag in Textform unter Angabe von
Name und Anschrift sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vergrämungsabschusses melden. Die Meldung kann per E-Mail an
umwelt@ortenaukreis.de erfolgen.
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Autor: Reinhard Schulze, LRA Ortenaukreis, Sachgebiet Landwirtschaftliche Produktion
2018 war das Amt für Landwirtschaft mit vielen Informationen zum Pflanzenanbau und einem Lernfeld Landwirtschaft auf der
Landesgartenschau in Lahr vertreten.
Bei Nutzung der Informationen, die wir hier zur Verfügung stellen, bitten wir um Quellenangabe: Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Landwirtschaft
Der Ortenaukreis ist flächenmäßig der größte Landkreis in Baden-Württemberg. Er ist stark vom vielfältigen Nebeneinander von Wiesen, Äckern, Obst, Wein und Wald geprägt. Die klimatischen Unterschiede und die Topografie vom Rheintal über sonnige Westhänge und steile Täler hinauf zu den kühleren Höhenlagen des Schwarzwaldes ermöglichen den Anbau von fast allen mitteleuropäischen Kulturpflanzen.
(Pdf-Dateien sind bei den Fotos hinterlegt)
Im "Lernfeld Landwirtschaft" waren wesentliche Ackerbaukulturen zu entdecken und es wurden Zusammenhänge zwischen Ernährung
und Landwirtschaft lebendig und anschaulich vermittelt. Es war zu erfahren, wieviel Weidefläche in einem Steak „steckt“
oder wieviel Anbaufläche an einem Wochenende „verzehrt“ wird. Ausserdem gab es Informationen zu Maisprodukten.
Die nachfolgenden Dateien können eine Unterstützung für Lehrkräfte darstellen, die das Thema im Unterricht angehen möchten.
Weiterleitungen:
Grünland: ergänzende Sortenempfehlungen für den Hochschwarzwald
Dokumente (pdf)
Bis zum 26. November 2015 waren die alten Sachkundenachweise gültig. Ab diesem Zeitpunkt werden nur noch die neuen Sachkundeausweise im Scheckkartenformat akzeptiert.
Weitere Informationen zum Nachweis, zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkunde