Nach Ihrer Anmeldung auf: Düngung BW - Anmeldung (duengung-bw.de) können Sie am
Nitratinformationsdienst (NID) teilnehmen oder eine Düngebedarfsermittlung durchführen und die Daten online speichern.
Außerdem können Sie sowohl Ihren Nährstoffvergleich als auch Ihre Stoffstrombilanz erstellen.
Hinweise zum Antrag auf Vergrämungsabschuss von Rabenkrähen u./o. Wildtauben
Der Vergrämungsabschuss stellt das letzte Mittel der Vergrämung dar. Ohne Angaben und Nachweis, dass bisherige Maßnahmen
erfolgslos blieben bzw. nicht zum Erfolg führen würden, kann eine Einzelanordnung nicht erteilt werden.
Es sollte vorrangig in der regulären Jagdzeit der Rabenkrähen und/oder der Wildtauben (Ringel- und Türkentauben) eine
Erlegung erfolgen. Eine Abstimmung zwischen Landwirt und Jagdpächter in Bezug auf die Bejagung während der regulären
Jagdzeit auf den besonders schadensträchtigen Flächen wird angeraten.
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag am PC auszufüllen und dann auszudrucken, zu unterschreiben und uns dann postalisch oder
eingescannt per Mail zukommen zu lassen.
In den Städten und Gemeinden Friesenheim, Hohberg, Kippenheim, Lahr, Meißenheim, Neuried, Offenburg und
Schwanau benötigen Jäger im Zeitraum vom 15.04.2024 bis zum 31.07.2024 keine artenschutzrechtliche Einzel-Ausnahme mehr zum
Vergrämungsabschuss von Saatkrähen.
Voraussetzung für einen Vergrämungsabschuss ist, dass mindestens 20 Saatkrähen auf dem Feld sind. Es darf nur ein Abschuss
bis zur Rückkehr des Saatkrähenschwarms auf der Fläche abgegeben werden. Naturschutzgebiete (NSG) sind ausgenommen.
Die Jäger müssen jeden Vergrämungsabschuss beim Amt für Umweltschutz noch am selben Tag in Textform unter Angabe von
Name und Anschrift sowie Ort, Datum und Uhrzeit des Vergrämungsabschusses melden. Die Meldung kann per E-Mail an
umwelt@ortenaukreis.de erfolgen.
Die Allgemeinverfügung gilt nur für die
Saatkrähe.
Bis zum 26. November 2015 waren die alten Sachkundenachweise gültig. Ab diesem Zeitpunkt werden nur
noch die neuen Sachkundeausweise im Scheckkartenformat akzeptiert.